Baumfällung

Eine Baumfällung ist oft das letzte Mittel, wenn ein Baum auf anderem Wege nicht mehr gerettet werden kann. Neben der Verkehrssicherheit können auch Baumaßnahmen oder die Umgestaltung von Grundstücken zu einer Abtragung führen. Entscheidend sind dabei die Technik, das Einhalten der gültigen Vorschriften sowie die eigene Sicherheit.

Wann braucht man eine Baumfällgenehmigung?

Bessere Luft, erhöhte Lebensqualität, Nahrung und Unterschlupf für Tiere: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Ökosystem und sind deshalb schützenswert. Möchte oder muss man einen geschützten Baum fällen lassen, ist die Einholung einer Baumfällgenehmigung notwendig. Welche Bäume unter Schutz stehen, ist der örtlichen Baumschutzverordnung zu entnehmen. In der Regel sind die Baumart und der Stammumfang ausschlaggebende Faktoren. Genehmigungspflichtige Baumfällungen sind an Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen geknüpft. Aufgrund der verschiedenen Verordnungen sollte man sich stets bei den zuständigen Behörden informieren.

Und wann darf man Bäume fällen?

Neben der örtlichen Baumschutzverordnung spielt auch der Zeitraum bei Fällarbeiten eine wichtige Rolle. So gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2) vor, dass Baumfällungen in Deutschland zwischen dem 01. Oktober und dem 28. bzw. 29. Februar erlaubt sind. Da die Verkehrssicherheit Vorrang hat, gelten beim Baumschutz sowie beim erlaubten Zeitraum Ausnahmen.

Sicherheitshinweise zur Baumfällung

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Einzelne Baumteile können mehrere hundert Kilogramm wiegen. Diese können schwere Schäden und lebensgefährliche Unfälle verursachen. Umso wichtiger ist es, nicht nur das unmittelbare Umfeld, sondern vor allem sich selbst bei der Baumfällung zu schützen. Aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos in Verbindung mit dem Einsatz einer Motorsäge setzen die Unfallverhütungsvorschriften das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) voraus.

Der Gefahrenbereich

Zur Vorbereitung der Baumfällarbeiten gehört ebenso, den Gefahrenbereich abzusichern. Außer der Personen, die den Baum fällen, darf sich niemand in unmittelbarer Nähe aufhalten. Der Gefahrenbereich ist ein Kreis mit einem Radius, welcher die doppelte Baumhöhe beträgt. Wege, die zum Gefahrenbereich der Baumfällung führen, müssen ausreichend mit Warnschildern und Absperrbändern gesichert werden. Handelt es sich um öffentliche Verkehrswege, ist für die Absperrung eine Genehmigung beim zuständigen Landratsamt einzuholen.

Wissenswertes und Tipps zur Baumfällung

Baum vor einem BacksteingebäudegoodRanking AI

Die Hamburger Baumschutzverordnung

- Lesezeit ca. 4 Minuten
Dass Bäume schützenswert sind, hat die Gesetzgebung bereits vor langer Zeit erkannt. Die erste deutsche Baumschutzverordnung ist 1948 in Hamburg in Kraft getreten.

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