Wann braucht man eine Baumfällgenehmigung?
Bessere Luft, erhöhte Lebensqualität, Nahrung und Unterschlupf für Tiere: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Ökosystem und sind deshalb schützenswert. Möchte oder muss man einen geschützten Baum fällen lassen, ist die Einholung einer Baumfällgenehmigung notwendig. Welche Bäume unter Schutz stehen, ist der örtlichen Baumschutzverordnung zu entnehmen. In der Regel sind die Baumart und der Stammumfang ausschlaggebende Faktoren. Genehmigungspflichtige Baumfällungen sind an Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen geknüpft. Aufgrund der verschiedenen Verordnungen sollte man sich stets bei den zuständigen Behörden informieren.
Und wann darf man Bäume fällen?
Neben der örtlichen Baumschutzverordnung spielt auch der Zeitraum bei Fällarbeiten eine wichtige Rolle. So gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2) vor, dass Baumfällungen in Deutschland zwischen dem 01. Oktober und dem 28. bzw. 29. Februar erlaubt sind. Da die Verkehrssicherheit Vorrang hat, gelten beim Baumschutz sowie beim erlaubten Zeitraum Ausnahmen.